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Privat krankenversichert?

Steuerbonus kassieren!

Worum es geht:

Die derzeit 8,8 Millionen privat Krankenversicherten in Deutschland haben es oft nicht einfach: In den Medien wird kontinuierlich auf die Gefahr hingewiesen, dass die Beiträge im Alter sehr teuer werden können und dass die private Krankenversicherung für viele zu einer finanziellen Herausforderung werden kann.

 

Weiterhin ist festzustellen, dass die Tarife schon heute teurer werden; dies liegt nicht nur am derzeitig niedrigen Zinsniveau und den steigenden Gesundheitskosten, sondern auch am Wechsel vieler Versicherten in andere Tarife (§ 204 VVG), denn für die im Tarif verbliebenden Versicherten wird der Beitrag durch die Verringerung der Anzahl der Versicherungsnehmer höher.

 

Auch die steuerliche Rechtsprechung scheint den privat Krankenversicherten nicht sonderlich wohlgesonnen zu sein, denn in den letzten Jahren sind mehrere nachteilige Urteile des Bundesfinanzhofes zur privaten Krankenversicherung ergangen.

 

Aber:

Vielen – wenn nicht den meisten – privat Krankenversicherten ist nicht bekannt bzw. bewusst, dass exklusiv für sie ein  steuerliches Gestaltungsmodell existiert. Durch die Anwendung dieses Gestaltungsmodells lassen sich mit ein wenig Aufwand bedeutende finanzielle Vorteile erzielen.

 

Auf dieser Website biete ich Ihnen eine Beratung zu diesem Gestaltungsmodell an.

Und so funktionierts:

Wie kann ich meinen Vorteil nutzen?

Sollte Ihr Interesse an der Gestaltung geweckt sein, haben Sie nun wahrscheinlich eine oder mehrere der folgenden Fragen:

 

• Wie erfahre ich, ob das Gestaltungsmodell auch für mich funktioniert?

 

• Wenn es bei mir funktionieren sollte: Wie komme ich in den Genuss des Steuervorteils?

 

• Steht hinter dieser Website eine seriöse Beratung?

 

• Ist für die Beratung ein persönliches Treffen notwendig?

 

• Wenn ich Interesse habe – was würde eine Beratung kosten?

 

Zur Klärung dieser Fragen finden Sie hier ein Beratungsangebot.

Mein Beratungsangebot an Sie:

Wie Sie auf der Startseite gelesen haben, bietet das Gestaltungsmodell große steuerliche Vorteile und damit eine hohe Rendite. Aus finanzieller Sicht muss kein einziger Cent zusätzlich aufgewendet werden - wie beschrieben muss lediglich ein bestimmter Betrag an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen vorausgezahlt werden.

 

Das Gestaltungsmodell bedarf allerdings der Prüfung einiger Faktoren im individuellen Einzelfall durch eine – steuerlich – fachkundige Person. Als Steuerberater biete ich Ihnen gerne die Prüfung der Anwendbarkeit und Sinnhaftigkeit des Gestaltungsmodells in Ihrem konkreten Einzelfall an.

 

Sie erhalten als Ergebnis meiner Prüfung ein schriftliches Gutachten mit konkreten Anleitungen, was Sie in Ihrem individuellen Fall tun müssen, damit das Gestaltungsmodell funktioniert und das zu einem absolut fairen Preis.

 

Gerne übersende ich Ihnen unverbindlich ein Angebotsschreiben mit folgendem Inhalt:

 

  • Beschreibung des Beratungsangebots
  • FAQ (häufig gestellte Fragen)
  • Grundsätzliche Beschreibung des Gestaltungsmodells, um das es geht
  • Formular zur Erteilung eines Auftrags

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann erstelle ich Ihnen gerne und unverbindlich ein Angebot. Bitte schicken Sie mir hierzu Ihre Kontaktdaten an folgende Mail-Adresse:

info@kv-vorauszahlen.de

Ich freue mich von Ihnen zu hören! Ihr Alexander Horst

FAQ:

In dem meinem Beratungsangebot und in dem schriftlichen Gutachten sind zahlreiche FAQ (Häufig gestellte Fragen) aufgeführt und beantwortet: Nachfolgend sehen Sie daraus einen Auszug:

 

Warum Geld für die Beratung eines Steuerberaters ausgeben, wenn ich mich bereits über das Internet und sonstige Quellen gut informiert fühle?

 

  • Der Erfolg des hier beschriebenen Gestaltungsmodells hängt entscheidend von vielen verschiedenen und teilweise komplexen Variablen ab. Gesetzgeber, Rechtsprechung und Finanzverwaltung knüpfen zudem einige Hürden an das Gelingen der Gestaltung. Allgemein und frei zugängliche Informationsquellen können und dürfen (aufgrund des Steuerberatungsgesetzes) lediglich die grundsätzliche Funktion der Gestaltung erläutern bzw. beschreiben und müssen dabei nahezu sämtliche individuellen Variablen außen vor lassen; eine Einschätzung, ob das Gestaltungsmodell in Ihrem konkreten Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, ist also anhand dieser Quellen per se ausgeschlossen. Zudem verschweigen die frei zugänglichen Quellen zahlreiche wichtige Aspekte des Gestaltungsmodells, wie also z.B. die Zahlungsweise ganz konkret funktioniert oder welche Urteile des BFH zu beachten sind.

  • Nur Steuerberater sind aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung in der Lage, ineinandergreifende steuerliche Regelungen in ihrer Tragweite zu beurteilen und rechtssichere Empfehlungen auszusprechen. Darüber hinaus sind allein Steuerberater und Rechtsanwälte – anders als z.B. Versicherungsmakler bzw. -vertreter und Lohnsteuerhilfevereine – zur unbeschränkten Hilfe bei und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten befugt. Damit stellen Steuerberater den ideellen fachkundigen und persönlichen Empfehlungsgeber dar.

  • Bitte vergessen Sie auch nicht Folgendes: Manche Internetquellen vermitteln dem Leser auch schlichtweg falsche und/oder unvollständige Informationen. Der Zeitaufwand für die Sortierung von „falsch“ und „richtig“ – wenn es denn überhaupt möglich ist – die Recherche von möglichst vielen Quellen und dann – ggf. anhand des Gesetzes und/oder der eigenen Steuererklärung – der Versuch, das Gestaltungsmodell selbst auf den eigenen Fall anzuwenden kostet Sie extrem viel Zeit. Und egal, wie viel Zeit Sie in die Recherche und das Lesen stecken, Sicherheit über den Erfolg zu erlangen, ist sehr schwierig. Der kalkulatorische Zeitaufwand wird sicherlich das an mich zu zahlende Honorar deutlich übersteigen. Zudem erhalten Sie eine anschauliche Anleitung und viele sachdienliche (Optimierungs-) Hinweise von mir.

 

Was kostet die Beratung?

 

  • Das Beratungshonorar richtet sich ausschließlich nach dem finanziellen Vorteil, den Sie durch die Anwendung des Gestaltungsmodells im ersten Turnus erwirtschaften. D.h. sofern das Gestaltungsmodell für Sie (ausnahmsweise) nicht anwendbar sein sollte, erhalte ich kein Honorar. Sie erhalten dann eine kurze Begründung per E-Mail.

  • Wenn das Modell für Sie anwendbar ist, erhalte ich 40 % des finanziellen Vorteils des ersten Turnus, d.h. es verbleiben Ihnen 60 % des finanziellen Vorteils. Führen Sie das Gestaltungsmodell in den Folgejahren selbst durch, verbleibt dann der vollständige Steuerbonus bei Ihnen.

  • Näheres können Sie erfahren, wenn Sie Ihr individuelles Angebot bei mir anfordern. Meine vorgenannte Preispolitik richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und ist daher absolut transparent und fair.

 

Gehe ich durch die Annahme des Angebots ein fortlaufendes Vertragsverhältnis ein?

 

  • Nein – mit der Annahme meines Angebots und Ihrer Beauftragung wird kein fortdauerndes Mandatsverhältnis begründet. Vielmehr ist es mein Auftrag, einen bestimmten steuerlichen Aspekt einmal für Sie zu prüfen und Ihnen eine Empfehlung zu geben. Meine Tätigkeit beschränkt sich daher auf die Erteilung einer steuerlichen Auskunft bzw. auf die Erstellung eines Gutachtens. Haben Sie bereits einen Steuerberater, wird das Mandatsverhältnis zu ihm dadurch im Übrigen nicht tangiert.

  • Im Übrigen liegen der Beauftragung meine allgemeinen Auftragsbedingungen zugrunde, die diesem Angebot ebenfalls als Anlage beiliegen.

 

Ist das Gestaltungsmodell erprobt – wie sicher ist die Gestaltung, wie sicher ist die Anerkennung des Modells durch die Finanzverwaltung?

 

  • Das Gestaltungsmodell steht „relativ versteckt“ im Einkommensteuergesetz und in BMF-Schreiben. Alle privat krankenversicherten Mandanten in meiner Kanzlei nutzen das Gestaltungsmodell seit Jahren und sind ausgesprochen zufrieden. Da sich das Gestaltungsmodell aus dem Einkommensteuergesetz ergibt, ist eine Anerkennung durch das Finanzamt gewährleistet, da dieses an das Gesetz gebunden ist.

 

Wie wahrscheinlich ist es, dass sich die Gestaltung auch für mich lohnt?

 

  • Eigentlich müsste die Frage genau umgekehrt gestellt werden, d.h.: „Wie wahrscheinlich ist es, dass sich die Gestaltung nicht lohnt?“ – denn grundsätzlich funktioniert die Gestaltung bei jedem privat Krankenversicherten. In bestimmten Konstellationen ist die Gestaltung jedoch nicht anzuraten, da die Einspareffekte entweder zu klein sind, oder weitere Faktoren hinzutreten, die das Modell unlukrativ werden lassen.

  • Statistisch gesehen, profitiert jedoch die weit überwiegende Anzahl der privat Krankenversicherten.

Weitere Informationen über die Website und mich finden Sie hier.

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